Als Freikirche verzichten wir bewusst darauf, Beiträge unserer Mitglieder mittels Einzug durch den Staat zu erheben („Kirchensteuer“).
Wir finanzieren unsere Gemeindearbeit in erster Linie über freiwillige Zuwendungen unserer Freunde und Mitglieder; das sind vor allem Gemeindebeiträge, Spenden und Kollekten. Manche Mitglieder bedenken uns auch in ihrem Testament.
Aus dem Haushalt werden beispielsweise Personalkosten und Instandhaltungskosten bestritten, unsere Gemeindearbeit und unsere diakonischen Aufgaben finanziert. Einen Teil unserer Einnahmen leiten wir beispielsweise an das Diakoniewerk Baden-Württemberg oder an EBM International weiter.
Die Gemeinde erstrebt keinen Gewinn und gewährt den Mitgliedern keinerlei Vermögensvorteile.
Vertraulichkeit
Die Kassenverwalter_innen behandeln alle Informationen über Zuwendungen und Spender vertraulich, auch gegenüber der Gemeindeleitung (lediglich die/der Gemeindeleiter_in erhält Einblick in die Höhe der Zuwendungen, da er/sie neben der/dem Kassenverwalter_in die Zuwendungsbestätigungen unterschreiben muss).
Entscheidungen über den Haushalt
Über den Haushalt der Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung, der alle Mitglieder der Gemeinde angehören. Sie beruft auch die Kassenverwalter_innen sowie Kassenprüfer_innen, deren Aufgabe es ist, die Rechnungslegung zu prüfen.
Die Kassenverwalter_innen geben der Gemeindeversammlung Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben.
Spenden und steuerliche Absetzbarkeit
Spenden an unsere Gemeinde zur Förderung kirchlicher Zwecke sind als Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Zu beachten ist, dass Zuwendungen von Mitgliedern unserer Gemeinde gemäß R 101 EStR 2003 aus Billigkeitsgründen zunächst wie Kirchensteuern absetzbar sind - und zwar bis in Höhe von 8 % der Einkommensteuerschuld unter Berücksichtigung der Kinderermäßigung. Die Mitglieder erhalten von der Gemeinde eine Empfangsbestätigung über die die geleisteten Zuwendungen, um diese nachweisen zu können. Sind die Zuwendungen höher, ist der übersteigende Betrag als Spende abzugsfähig.
Kassenverwalter_innen
Kassenverwalter_innen sind Jens Köster und Ingrid Burkhardt (Stv.)
Konto der Gemeinde
Volksbank Zuffenhausen
IBAN: DE22 6009 0300 0400 5120 09
BIC: GENODES1ZUF